
Personen
Reisepass oder Personalausweis.
Für Kinder: Kinderausweis oder Kinderpass.
Kraftfahrzeuge
Führerschein, Fahrzeugschein.
Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen, da sie als Versicherungsnachweis dient und z.B. bei einem Unfall die Abwicklung erleichtert.
Reisegepäck/Gebrauchsgüter
Das Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch unterliegt keinen Beschränkungen.
Lebens- und Genussmittel
Im privaten Reiseverkehr innerhalb der EU dürfen Sie Waren zum eigenen Verbrauch unbegrenzt mitführen. Zur Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Nutzung gelten folgende Richtmengen:
800 Zigaretten
400 Zigarillos
200 Zigarren
1kg Rauchtabak
10 Liter Spirituosen
20 l andere alkoholischeGetränke bis 22 Prozent Alkoholgehalt
90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein) und
110 Liter Bier.
Bei Mitnahme von größeren Mengen müssen Sie im Fall einer Stichprobenkontrolle durch die Finanzbehördenglaubhaft machen, dass die Waren tatsächlich nur Ihren privaten Zwecken dienen.
Für mitgeführte Waren aus einem Nicht-EU-Land (z.B. Schweiz) oder aus einem "Duty-free-Shop" gelten folgend Bestimmungen.
Im Rahmen der Wertfreigrenze von Euro 430.- sind Nahrungsmittel (ausg. alkoholische Getränke) für den privaten Gebrauch im eigenen Haushalt grundsätzlich abgabenfrei, sofern sie persönlich im Reiseverkehr eingeführt werden. Zur Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Nutzung gelten folgende Richtmengen:
200 Zigaretten
100 Zigarillos
50 Zigarren
250 Gr. Rauchtabak
2 Liter andere alkoholische Getränke bis 22 Prozent Alkoholgehalt
1 Liter andere alkoholische Getränke über 22 Prozent Alkoholgehalt
2 Liter Wein.
Impfungen
Empfehlenswert ist die Überprüfung des allgemeinen Impfschutzes - Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf), Polio (Kinderlähmung). Besondere Impfhinweise: FSME - Einzelne Verbreitungsgebiete sind aus der Region um Trient, Venetien (Belluno), Toskana (Florenz) und dem Piemont (nordwestlich des Lago Maggiore) bekannt.Unter anderem können in der Region folgende, durch Impfung vermeidbare Krankheiten auftreten: Masern, Hepatitis A, Hepatitis B, TollwutHinweiseReiseapotheke: Bedenken Sie, dass Medikamente teilweise nicht, oder nur in anderer Zusammensetzung bzw. Dosierung als in Deutschland erhältlich sind. Stellen Sie deshalb Ihre individuelle Reiseapotheke zusammen. Achten Sie darauf, eine ausreichende Menge von regelmäßig benötigten Medikamenten einzupacken.
Sorgen Sie auf jeden Fall für ausreichenden und gültigen Auslandskrankenschutz sowie für eine Krankenrückholversicherung!.
Telefonieren
Nach Italien:
0039 + Vorwahl (beginnend mit der 0 ) + Teilnehmernummer
Nach Deutschland:
0049 + Ortskennziffer ohne 0 + Teilnehmernummer.
Die Vorwahlen (beginnend mit der 0 ) innerhalb Italiens sind fester Bestandteil der Telefonnummern. Daher müssen sie auch bei Ortsgesprächen immer mitgewählt werden.
Es gibt nur noch wenige Telefonzellen, die mit Münzen funktionieren.Von den meisten Telefonzellen aus kann man mit einer Telefonkarte (carta telefonica) telefonieren. Telefonkarten sind erhätlich bei Bars, Tabakgeschäften, Postämter und Zeitungskiosken
Internet und E-Mail
Um ins Internet zu gehen, kann man die zahlreichen Internet points oder Internet Cafés aufsuchen. In vielen Hotels (v.a. die gehobenerer Kategorie) besteht die Möglichkeit, direkt im Zimmer ins Internet zu gehen. Aber nicht nur, auch in Italien gibt es ein breites Wi-fi-Angebot in Flughäfen, Bahnhöfen und anderen öffentlichen Bereichen.
Zahlungsmittel
Bargeld abheben
EC-Geldautomaten sind ebenso verbreitet wie in Deutschland.
Öffnungszeiten der Banken: Mo-Fr 8.30-13.30 / 15.00-16.00 Uhr.
Einkäufe können nicht nur in bar, sondern auch mit den gebräuchlichsten Kreditkarten bezahlt werden. Dieses Zahlungssystem ist in den italienischen Geschäften üblich, normalerweise werden am Eingang des Geschäftes die Symbole der akzeptierten Kreditkarten ausgehängt. Bei Zahlung mit Kreditkarte wird die Vorlage eines Personalausweises verlangt.
In Banken werden auch Reiseschecks (in Dollar oder in Euro) eingetauscht.
Anmeldepflicht von Barmitteln in Höhe von 10.000 Euro und mehr in die Europäische Union
Alle Personen, die mit Barmitteln im Wert von 10 000 EUR oder mehr in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen diesen Betrag beim Zoll anmelden (Verordnung (EG) Nr. 1889/2005, gültig ab 15. Juni 2007).
Diese Maßnahme dient der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und Kriminalität und soll zur Verstärkung der Sicherheit und Vorbeugung von Verbrechen auf EU-Ebene beitragen.
http://ec.europa.eu/eucashcontrols
Quittungen
Für sämtliche Dienstleistungen muss man sich in Italien eine Quittung mit Ausweis der Mehrwertsteuer geben lassen, die man aufbewahren sollte, um sie bei Kontrollen der Steuerbehörde vorweisen zu können.
Rauchen
Rauchen ist in Italien in allen öffentlichen Räumen untersagt, also auch in Restaurants, Bars, Diskotheken etc, die keine gesonderten Raucherzimmer eingerichtet haben. Gäste, die gegen die Vorschriften verstoßen, müssen mit Geldstrafen bis zu 250 Euro rechnen.
Öffnungszeiten
Post: Mo-Fr 8.30-14 Uhr, Sa 8.30-13 Uhr. Banken: Mo-Fr 8.30-13.30 Uhr, manche eine zusätzliche Stunde am Nachmittag. Geschäfte: Mo-Sa 9-12.30/13 Uhr und ca. 15.30-19.30, viele Geschäfte im Zentrum öffnen auch sonntags und abends, große Einkaufszentren oft durchgehend Mo-Sa 9-22 Uhr. Museen: Di-So meist 9-17 Uhr; Mo meist geschlossen. Kirchen: meist über Mittag geschlossen, während der Gottesdienste keine Besichtigung.
Deutsche & Schweizerische Vetretung
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